Das Schöffengericht folgte dem Antrag von Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach. Auch er hatte eine Freiheitsstrafe als alternativlos gesehen. Anders als Staatsanwältin Janina Leinhäupl, die den Waffenkäufer einsitzen lassen wollte, sprach sich Schmidtgall für eine Bewährung aus. Sein Mandant habe unglücklicherweise eine "Affinität für Waffen". Er habe aber nie beabsichtigt, damit etwas anzustellen.
Sein Mandant, sagte Schmidtgall, habe gar nicht wirklich geglaubt, tatsächlich die angebotene Waffe vorzufinden. Zu abenteuerlich sei das Angebot zustande gekommen. Der 42-Jährige habe auf Youtube ein Video über die PPS-43 angeschaut und einen Kommentar hinterlassen, dass er von einer solchen Waffe träume. Eine Antwort ließ nicht lange auf sich warten: Es müsse nicht beim Traum bleiben. Auf Anweisung des Waffenhändlers lud sich der 42-Jährige eine bestimmte App aus dem Netz. Darüber wurde der Kontakt geknüpft. Schließlich fuhr der Mann am 18. März los zu einer Straßenecke in Berlin. Dort stieg der Händler zu, lotste ihn zu einem Keller, wo schon eine Sporttasche mit der Maschinenpistole und dem Zubehör fertig für ihn bereitlag. 1000 Euro hat der Mann für die verbotene Waffe bezahlt. Er hat sie nur wenige Stunden besessen, bevor sie ihm die Hofer Polizisten wieder abnahmen und damit die Ermittlungen gegen den Waffenhändlerring in Berlin auf den Weg gebracht werden konnten.
Richter Daniel Götz machte dem Angeklagten unmissverständlich klar, dass es keine Bewährung mehr geben wird, sollte noch einmal die "Liebe für Waffen" die Oberhand bekommen. Dann müsse der Mann mit mehreren Jahren Gefängnis rechnen. Die beiden zurückliegenden Strafen von acht Monaten und jetzt zwei Jahren müsse er dann ebenso absitzen wie die weitere Strafe.