München/Gleusdorf - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat an diesem Mittwoch die Schließung der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf im Landkreis Haßberge vorläufig verhindert. Mit ihrem Beschluss haben die Richter den Aufschub der vom Landratsamt Haßberge verhängten Betriebsunterlassung angeordnet, allerdings mit der Auflage, dass die Einrichtung keine weiteren Bewohner mehr aufnehmen darf.