Hof/Selb/Kulmbach Imponiergehabe mit dem Gaspedal

Manfred Scherer
Das Urteil in dem Fall wurde vom Jugendkammervorsitzenden Jochen Götz (Mitte) ausführlich begründet: Imponiergehabe und grob verkehrswidrige, rücksichtlose Fahrweise führte zum Tod eines Fußgängers. Foto: Manfred Scherer

Ein junger Mann geht zum Feiern, binnen weniger Sekunden ist er tot. Der diesen Tod verursacht hat, kommt mit Bewährung davon.

 
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