Berlin – Hartz-IV-Empfänger können nicht von der staatlichen Abwrackprämie für Altautos profitieren. Der Betrag von 2500 Euro wird auf ihre Grundsicherung angerechnet. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Demnach handelt es sich bei der staatlichen Prämie um eine „Einnahme in Geldeswert“, die als Einkommen zu berücksichtigen sei. Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Katrin Kunert, kritisierte diese Praxis als „unglaublichen Vorgang“. Es sei unfassbar, dass Langzeitarbeitslose vom Konjunkturpaket ausgenommen würden. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7500 Euro als angemessen. Bestimmte Hersteller bieten Kleinwagen zu diesem Preis an. Unter Einschluss der Abwrackprämie wären für den Kunden nur etwa 5000 Euro für das Neufahrzeug fällig. Langzeitarbeitslosen würde die Differenz aber vom Regelsatz abgezogen werden. vet