Hof "König von Deutschland" in Hof vor Gericht: Der Staat gegen Seine Majestät

Dass er ohne Führerschein gefahren ist, ist für Peter Fitzek Nebensache. Letztlich sei das sogar egal, einem König könne man nicht am Zeug flicken.

 
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Hof - Nicht mit ihm. Am zweiten Tag der Verhandlung gegen ihn, schüttelt Peter Fitzek, selbst ernanntes Staatsoberhaupt des angeblichen Königreiches Deutschland, feixend den Prozess von sich ab. "Wir (er, Peter, Menschensohn des Horst und der Erika, aus dem Hause Fitzek, Anmerkung der Redaktion ) unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit der BRD." Und sein Vergehen, ohne Führerschein gefahren zu sein? "Ich habe es eilig gehabt." Mehr sei dazu nicht zu sagen. Stattdessen verlangt der 53-jährige Koch und vermeintliche Staatenlenker, das Verfahren einzustellen. "Als Staatsoberhaupt genieße ich Immunität!"

Termin

Der Prozess gegen Peter Fitzek geht am Freitag, 5. Juli, um 9 Uhr am Landgericht Hof weiter. Nach aktueller Planung soll an diesem Tag das Urteil gefällt werden.

Da nützt alles Augenrollen des Oberstaatsanwalts Armin Zuber nichts. Fitzek darf alles sagen. 80 Minuten Redezeit netto hat der gebürtige Hallenser für sich reserviert. Die Zeugen, die Richterin Anke Schattner zwischendurch aussagen lässt, nimmt er en passant zur Kenntnis. "Wie Sie wollen", gewährt Fitzek der Richterin, die Polizisten in den Saal rufen will. Sie bekunden, dass Fitzek mit 163 Stundenkilometern über die A 9 ohne Führerschein gefahren ist. Und dann ist da der Wittenberger Beamte, der erläutert, dass der Angeklagte vor Jahren auf seinen Führerschein, und damit auf die Fahrerlaubnis, verzichtet hat.

Jener Beamte, der mit Fitzek schon Bekanntschaft schloss, als der nach der "Reichsgründung" 2012 ihn über seine "Reichs-Kennzeichen" informieren wollte, genieße ein Privileg. "Er ist Beamter des Landkreises, dessen Vertreter demokratisch und direkt gewählt wurden", erläutert Fitzek. Ansonsten müsse er darauf hinweisen, dass die "Regierung der BRD illegitim" ist. Und Fitzek taucht ab in die Tiefen des Grundgesetzes. Auch wenn Oberstaatsanwalt Zuber das seitenlange Zitieren des Bundesverfassungsgerichtes wenig sachdienlich erscheint, beharrt Fitzek auf die Bedeutung. Schon allein deswegen, weil ein Kommentar des Grundgesetzes alle Staatsbürger der Bundesrepublik als "Sklaven" betrachtet. "Schmarrn" ist das für Zuber. Nicht aber für einen "König, der nur dem Gemeinwohl verpflichtet ist". Er habe den Staat im Sinne des Notrechts gegründet, um allen Bürgern die Freiheit zu geben. "Da gilt auch freie Fahrt nach freiem Ermessen."

Dem Notrecht stellt er viele Bedrohungen gegenüber. Beispiel: "In der BRD leben fast nur Staatenlose." Denn, und da holt Fitzek weit aus, rein rechtlich befinde man sich noch im Dritten Reich. "Und in dem gilt das Staatsangehörigengesetz von Adolf Hitler von 1934", erklärt er. Demnach sei nur der ein Bürger des Reichs, der auch "in Treue zum Deutschen Reich" lebe. Da diese Voraussetzung keiner mehr erfülle - ist auch weit und breit kein Staatsbürger mehr auszumachen. Im Übrigen sei die "BRD" nur ein Verwaltungskonstrukt von Eisenhowers Gnaden.

Er, Fitzek, habe nicht mehr anders können, als einen freiheitlichen Staat zu gründen, um den "Sklaven echtes Recht und echte Freiheit" auf neun Hektar Reichsgebiet in Wittenberg zu bieten. Er selbst sei schon lange kein Bürger der BRD mehr: "Ich habe meine Mitgliedschaft gekündigt. Das ist so, als ob man seinen Jagdschein zurückgibt."

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