Dass die Ermittler den Tatverdächtigen Manuel S. zehn Stunden vernehmen, ohne dass ein Anwalt dabei ist, setzt die Pleiten-und-Pannen-Serie in dem Fall nahtlos fort. Denn unabhängig von juristischen Feinheiten und der Frage, ob die Anwesenheit eines Verteidigers für den Fall Pflicht ist, dass der Beschuldigte darauf verzichtet: Selbst dem unbedarftesten Beobachter ist klar, dass sich die Behörden im Fall Peggy keinen Patzer mehr erlauben können. Die Fehlerliste ist eh viel zu lang. Man denke - um nur zwei Beispiele zu nennen - an die DNA-Spur des NSU-Mitglieds Böhnhardt, die man bei den Überresten der Leiche fand oder an all die Grabungen, die sich jedes Mal als falsche Fährte erwiesen.