Länderspiegel Messerstecher soll länger als 14 Jahre sitzen
Von Harald Jäckel 23.04.2008 - 00:00 Uhr
Es ist die härteste Sanktion, die das deutsche Gesetz vorsieht: die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Sie soll seit ihrer bundesweiten Einführung 2004 dafür sorgen, dass Schwerverbrecher auch nach der Haftverbüßung auf unbestimmte Zeit im Gefängnis bleiben.
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