Länderspiegel Oberprex: Tauziehen um Neonazi-Treff

Sarah Schmidt

Die ehemalige Eigentümerin eines Gebäudes in Oberprex, in dem jahrelang rechtsradikale Treffen stattfanden, klagt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Enteignung.

 
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Oberprex/München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird innerhalb der nächsten 14 Tage klären, ob der Freistaat Bayern zu Recht eine Immobilie im Landkreis Hof einkassiert hat. Es geht dabei nicht um irgendein Haus, sondern um einen ehemaligen Neonazi-Treff - mit der in Oberfranken weithin bekannten Adresse Oberprex 47. Dieser Treffpunkt der rechtsextremistischen Organisation "Freies Netz Süd" ging im Jahr 2014 in das Eigentum des Freistaats über. Zuvor war die in Bayern besonders aktive Neonazi-Kameradschaft mit rund 300 Aktivisten offiziell verboten worden. In dem Haus hatte der über die Region hinaus bekannte Neonazi Tony Gentsch einen rechtsextremen Versandhandel betrieben.

Die ehemalige Eigentümerin des Hauses ist seine Mutter. Sie zog nun vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, um die Enteignung aufheben zu lassen. Denn vor ziemlich genau zwei Jahren hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth ihre Klage in dieser Sache abgewiesen. Die Frau betonte damals, dass sie das Haus als Alterswohnsitz gekauft und ihr Sohn mit ihr "nur am Rande" über sein politisches Treiben gesprochen habe. Sie habe das Haus auch keinem Verein überlassen, argumentierte ihr Anwalt in der Vergangenheit, sondern nur ihrem Sohn und seinen Gesinnungsgenossen. Das bayerische Innenministerium sah das anders, genauso wie das Bayreuther Verwaltungsgericht.

Jetzt liegt die Angelegenheit bei der nächsthöheren Instanz: Der Verwaltungsgerichtshof in München verkündete am Mittwoch jedoch noch keine endgültige gerichtliche Entscheidung. Innerhalb der nächsten 14 Tage muss feststehen, ob die Klage abgewiesen oder ob ihr stattgegeben wird. Der für diesen Fall zuständige Senat - bestehend aus drei Richtern - wählt laut der Pressesprecherin und Richterin Claudia Frieser diesen Weg meist dann, wenn er nicht übereilt entscheiden und sich das Urteil bis ins letzte Detail genau überlegen möchte.

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