S. räumte am 12. September 2018 in einer fast zehnstündigen Vernehmung ein, die Leiche beseitigt zu haben, nachdem er versucht habe, das Kind wiederzubeleben. Zudem geht er nach Informationen unserer Zeitung selbst davon aus, dass jemand gesehen haben muss, wie er, Ulvi K. und Peggy an jenem Montag am Henry-Matheau-Platz in Lichtenberg zusammentrafen. In seiner Vernehmung hat er diese Begegnung nie abgestritten. Bekannten gegenüber soll er sie eingeräumt haben. Dennoch reichten diese Indizien nicht für eine Anklage aus. "Die abschließende Bewertung der äußerst umfangreichen Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth führte zu dem Ergebnis, dass dem Beschuldigten Manuel S. eine Täterschaft oder Beteiligung an der Herbeiführung des Todes der Peggy Knobloch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann", heißt es in der Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei.