Länderspiegel Polizei greift stärker gegen Rettungsgassen-Blockierer durch

Wer keinen Weg frei hält für die Einsatzfahrzeuge, muss seit Ende 2017 mindestens 200 Euro Geldbuße bezahlen. Die härteren Strafen sind eine Folge der Buskatastrophe von Münchberg.

 
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Bayreuth/Münchberg - Das Bußgeld beträgt mindestens 200 Euro, zudem sind Fahrverbote und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg möglich: Die Polizei greift gegen Rettungsgassen-Blockierer härter durch. Allein in Oberfranken haben die Ordnungshüter im vergangenen Jahr 18 Autofahrer mit Bußgeldanzeigen belegt, weil sie bei Unfällen keine Rettungsgasse gebildet hatten.

Wie Alexander Czech vom Polizeipräsidium Oberfranken auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, wurden in zehn Fällen die Fahrzeuge von Polizei und Rettungsdiensten behindert. Die übrigen acht Anzeigen wurden gegen Autofahrer erstattet, die keine Gasse bildeten, aber damit keine Einsatzfahrzeuge behinderten.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil davon die Höhe der Bußgelder abhängt. Die Fälle ohne Behinderung werden mit zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einem Bußgeld von 200 Euro geahndet. Höhere Bußen werden fällig, wenn Rettungskräfte behindert oder gefährdet werden - oder wenn der Rettungsgassen-Blockierer zusätzlich auch noch einen Unfall verursacht. Dieser schwerste Fall wird, wie Czech erläutert, mit 320 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet.

Als Folge des Busunglücks von Münchberg, bei dem vor knapp zwei Jahren auf der A9 18 Menschen starben, traten am 6. Oktober 2017 in Deutschland härtere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer in Kraft. Nach dem Unglück in Münchberg gab es massive Klagen der Rettungsdienste darüber, dass Autofahrer ihnen die Zufahrt zur Unglückstelle erschwerten und dass Gaffer ihre Arbeiten behinderten.

Seitdem wurde der Regelsatz von 20 auf 200 Euro Bußgeld erhöht. Da es auch Punkte in Flensburg gibt, wird die Zahl der Delikte beim Kraftfahrtbundesamt erfasst. Die Statistik zeigt, dass die Polizei durchgreift: Im Jahr 2018 hagelte es bundesweit mehr als 2400 Geldbußen gegen Verkehrsteilnehmer, die Einsatzkräfte behindert hatten. In sechs Fällen hatten Autofahrer mit ihrem Fehlverhalten sogar Unfälle verursacht. Die Zahlen, die unserer Zeitung vorliegen, stammen aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.

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