Hof - Bei einer Hausdurchsuchung waren auf dem Computer des Polizisten rund 50 Bilder gefunden worden, die die Staatsanwaltschaft als pornographisch einschätzt. Welches Ausmaß die hier dargestellten Dinge haben, ist bislang noch nicht bekannt. Der Beamte ist gegenwärtig vom Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft wollte die Vergehen zunächst auf dem Wege eines Strafbefehls ahnden, das Amtsgericht sperrte sich jedoch und setzte eine Hauptverhandlung an. Für den Besitz pornographischer Schriften, was auch Fotos und Videos umfasst, sieht das Strafgesetzbuch in seiner aktuellen Fassung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Beamte müssen im Fall von Schuldsprüchen mit weiteren drastischen Konsequenzen rechnen. Sie können bis zur Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung der Pensionsansprüche reichen.