Aussagen auf Video
In den Aussagen sollen diese beiden Zeugen zugegeben haben, dass man ein Rennen vereinbart habe und dass der Angeklagte mit seinem letzten, verhängnisvollen Sprint habe angeben wollen. Eine dieser Aussagen dürfte das Rückgrat der Anklage bilden, denn sie liegt auf Video vor: Einer der Beamten hatte die Vernehmung mit seiner Körperkamera aufgezeichnet.
Die Beschaffung dieser Aussagen durch zwei Streifenbeamte war am Dienstag das zentrale Prozess-Thema für die Verteidigung. Klaus Wittmann, Strafverteidiger aus Ingolstadt, und seine Münchner Kollegin Regina Rick nahmen die zwei Streifenbeamten ins Kreuzverhör: Nein, sagte der eine Polizist im Zeugenstand, auf die Zeugen sei kein Druck ausgeübt worden. Auf die Vorhalte der Verteidiger hin sagten die Beamten aber auch, dass während der Vernehmungen mit der Staatsanwaltschaft telefoniert worden sei, „wegen des Führerscheins“ des einen Zeugen. Tatsächlich wurde der Führerschein des zweiten mutmaßlichen Rennfahrers noch während der Vernehmung beschlagnahmt. Und: Die zwei Zeugen kamen damals kurzzeitig in Untersuchungshaft.
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