Aus der Region Bundesanwaltschaft will Peggy-Akte außen vor lassen

Gedenkstein des Mädchens Peggy. Foto: David Ebener/Archiv Quelle: Unbekannt

Nach Ansicht von Oberstaatsanwältin Anette Greger können die Ermittlungsakten im Fall Peggy nichts zur Aufklärung im NSU-Prozess beitragen.

 
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München - Die Bundesanwaltschaft hat sich dagegen ausgesprochen, die Ermittlungsakten im Fall Peggy zum NSU-Prozess beizuziehen. Oberstaatsanwältin Anette Greger widersprach am Dienstag einem Antrag des Nebenklage-Anwalts Mehmet Daimagüler. Das Oberlandesgericht München hat über den Antrag noch nicht entschieden.

Eine DNA-Spur des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt war im Oktober in unmittelbarer Nähe der sterblichen Überreste des Mädchens Peggy gefunden worden. Im Jahr 2001 war die Neunjährige in Lichtenberg verschwunden. Derzeit wird untersucht, ob die DNA-Spur auf eine Verunreinigung zurückzuführen ist. Laut Staatsanwaltschaft in Bayreuth ergaben sich mögliche Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei in Thüringen teilweise identisches Spurensicherungsgerät in den Fällen Peggy und NSU verwendete.

Oberstaatsanwältin Greger sagte, es gebe zwischen dem NSU-Prozess und dem Fall Peggy zwar einen "Personenzusammenhang" wegen des Funds von Böhnhardts DNA, die "Ermittlungen zu dieser Spur stehen jedoch erst am Anfang". Die Ermittlungsakten im Fall Peggy würden nicht dazu beitragen, die im NSU-Prozess angeklagten Straftaten aufzuklären.

Im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe als Mittäterin von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen angeklagt, die ihre beiden mutmaßlichen Komplizen Böhnhardt und Uwe Mundlos verübt haben sollen. Das Motiv soll Fremdenhass gewesen sein. Das Gericht hatte Zschäpe gefragt, ob sie etwas über Peggy wisse. Ihre Antwort steht noch aus.

Unterdessen hat sich eine der Mitangeklagten im Münchner NSU-Prozess am Dienstag bei einem Zeugen entschuldigt, der im Juli 1998 von Neonazis in Jena verprügelt und verletzt worden war. Carsten S. sagte: "Ich war dabei". Auch er habe zu der Gruppe der Schläger gehört. "Dafür wollte ich mich entschuldigen". Prozessbeteiligte in Sichtweite sagten anschließend, S. habe sich dabei Tränen aus den Augen gewischt.

Der Zeuge erlitt bei der Schlägerei nach eigener Aussage einen Nasenbeinbruch, der "chirurgisch gerichtet" worden sei. Das Gericht zeigte Bilder aus seiner Krankenakte, auf denen die schiefe Nase und ein zugeschwollenes Auge zu sehen waren. S. ist angeklagt, weil er die Mordwaffe der NSU-Terroristen vom Typ "Ceska" gekauft und zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebracht haben soll, die zu dieser Zeit mit Beate Zschäpe in Chemnitz untergetaucht waren. Er ist der einzige Angeklagte, der ein umfassendes Geständnis abgelegt hat.

Die Ermittlungen zu dieser Spur stehen erst am Anfang.

Oberstaatsanwältin Anette Greger

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