München - Die Bundesanwaltschaft hat sich dagegen ausgesprochen, die Ermittlungsakten im Fall Peggy zum NSU-Prozess beizuziehen. Oberstaatsanwältin Anette Greger widersprach am Dienstag einem Antrag des Nebenklage-Anwalts Mehmet Daimagüler. Das Oberlandesgericht München hat über den Antrag noch nicht entschieden.