Ihr Ehemann Bernd K. erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Geldwäsche. Am Dienstag um 14 Uhr wurden die Urteile in Hof verkündet.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Hauptangeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt. Staatsanwalt Uwe Demuth ging in seinem Plädoyer davon aus, dass sich die 52-jährige Gabriele K.-R. schon im Jahr 2008 entschlossen habe, ihren Lebensunterhalt als Anlagebetrügerin zu verdienen. Dazu habe sie ihr Fachwissen als gelernte Bankkauffrau und ihr überzeugendes Auftreten genutzt. Die Verteidiger von Gabriele K.-R. reagierten auf den Antrag mit Empörung, sie hielten eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Jahren und neun Monaten für angemessen.

Nachdem ein größerer Teil von angeklagten Taten eingestellt worden ist, geht es im Strafverfahren nur noch um Betrügereien rund um den "Lucendro"-Fonds. Den Inhabern dieses Fonds habe Gabriele K.-R. vorgespiegelt, dass sie hohe Renditen erzielen könne, ohne die Gelder der Anleger einem Risiko auszusetzen, beschrieb Demuth. Tatsächlich aber sei überhaupt nichts gewinnbringend angelegt worden. Gabriele K.-R. habe das Geld entnommen, um die Lebensführung ihrer Familie, Provisionen für Vermittler und die Ruhigstellung von Altanlegern zu finanzieren. Dabei sei ein Betrag von 25 Millionen Euro verschwunden.