Aus der Region Gericht erlaubt Mund-Naht

 Quelle: Unbekannt

Würzburg - Die iranischen Asylbewerber in Würzburg dürfen bei ihrem Hungerstreik auch mit zugenähten Mündern in der Öffentlichkeit protestieren. Dies sei weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit, entschied das Verwaltungsgericht Würzburg in einem Eilbeschluss.

 
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