Leipzig - Die Kläger hatten keinen Bedarf für zusätzliche Leitungskapazitäten gesehen und außerdem mit Nachteilen für Umwelt- und Landschaftsschutz sowie für den Tourismus argumentiert. Thüringen hingegen hatte darauf verwiesen, dass das Vorhaben für die Bewältigung der Energiewende und den Transport der erzeugten Windenergie nach Süden zwingend geboten sei. Die Trasse führt bis nach Redwitz.