Das teilt die Regierung von Oberfranken mit. Durch die geplanten Baumaßnahmen seien Beeinträchtigungen der Schutzziele im Naturschutzgebiet zu erwarten, so die Argumentation der Beiratsmitglieder. Bei dem Projekt müssten öffentliche Interessen und der Naturschutz gegeneinander abgewogen werden, konkrete Gründe nannten sie nicht. Weil die Regierung selbst dem Vorhaben positiv gegenüberstehe, solle eine Befreiung von den Verboten der sogenannten Naturschutz-Gebietsverordnung für das Vorhaben in Aussicht gestellt werden. Wegen des ablehnenden Beschlusses des Naturschutzbeirates sei hierfür die Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz erforderlich. Dieses sei bereits eingeschaltet worden.