Coburg/Bamberg - In Coburg, Bamberg, Kulmbach und Hof darf auf öffentlichen Plätzen kein Alkohol getrunken werden. Das legen Sondernutzungen fest, die Verwaltungen und Stadträte im Rahmen des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes teilweise schon vor Jahrzehnten erlassen haben. Doch das ist eine juristische Krücke, "ein Umweg", wie Willi Kuballa, Leiter des Rechtsamts der Stadt Coburg, erklärt. Deshalb begrüßt Kuballa die von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, CSU, gestartete Initiative, dass Städte und Gemeinden den nächtlichen Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen verbieten können. Damit werde eine klare und eindeutige Rechtslage geschaffen, um Alkoholkonsum an gefährdeten Plätzen zu verbieten. Gefährdete Plätze: Das sind Orte, an denen regelmäßig Straftaten geschehen - wie im Coburger Steinweg.