Aus der Region Preisgeld aus "Big Brother" steuerpflichtig

München/Selb - Wer bei der Fernsehshow "Big Brother" gewinnt, muss das Preisgeld als Einkommen versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen IX R 6/10) entschieden.

 
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