Das Gesundheitsamt, so Volk, stehe in engem Kontakt mit der Einrichtung, ermittele Ansteckungswege sowie Kontaktpersonen und ordnete notwendige Isolierungen an. Diese gelten zunächst für alle 16 Kinder der zweiten betroffenen Gruppe sowie für deren Umfeld, soweit ein Ansteckungsverdacht besteht. "Die Eltern werden vom Gesundheitsamt zur Stunde über die notwendige häusliche Absonderung ihrer Kinder informiert", hieß es am frühen Mittwochabend. Zudem ordnete der Landkreis weitere Testreihen beim Kindergarten in der in der Zollbrückenstraße an. So sollen schnellstmöglich die zusätzlich abgesonderten Kinder und alle Erzieher getestet werden. Auch wird die erste Testreihe der ursprünglich ansteckungsverdächtigen Personen wiederholt. Die verbleibenden, nicht betroffenen Kinder und Angestellten der Einrichtung können den Kindergarten zunächst weiter besuchen, heißt es.
Ohne Kontakt zur Schule
Noch über einen zweiten Ansteckungsfall, der das Risiko birgt größere Wellen zu schlagen, hatte Freies Wort am Dienstag berichtet. So hatte das Landratsamt am 11. Juni Kenntnis erhalten vom positiven Befund eines Schülers der Neuhäuser Gemeinschaftsschule. In der Folge rückte zu Wochenbeginn die mobile Abstrichstelle aus zum Schulcampus am Apelsberg, um die unmittelbaren Klassenkameraden und das gesamte Lehrerkollegium zu beproben.
Diese Ergebnisse, so äußerte Kreissprecher Volk auf Nachfrage, liegen noch nicht vor. Allerdings geben die äußeren Umstände Anlass zur Annahme, dass es bei einem Einzelfall bleiben wird. So war schon vorab der Testung des Jungen bekannt, dass dessen beide Eltern sich angesteckt hatten. Entsprechend war der Schüler seit 29. Mai nicht mehr in seiner Schule.
Aus gegebenem Anlass appelliert der Landkreis Sonneberg nochmals mit Nachdruck, dass man bereits bei kleinster Covid-19-Symptomatik nicht auf Arbeit gehen sollte. Auch ist dann vom Besuch von Bildungs- und Sozialeinrichtungen dringend abzusehen.
Wer Anzeichen einer Corona-Erkrankung hat, sollte zuhause bleiben und umgehend den Hausarzt oder die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung (116 117) anrufen, um weitere Maßnahmen bis hin zur Veranlassung eines Abstrichtests festzulegen.