Eine Abmahnung von einer Innung oder Institution hätte er akzeptiert, sagt Kloz. "Aber nicht von einem Verein, der mit sieben Mitarbeitern geradezu danach sucht, ob irgendwo Fehler gemacht werden."
Haben Gerichte ernsthafte Zweifel, ob eine Organisation zu Recht als "qualifizierte Einrichtung" gelistet ist, können sie das zuständige Bundesamt für Justiz zur Überprüfung auffordern. Das hat der BGH nach derzeitigem Stand aber nicht vor. Die wesentlichen Umstände seien dem Bundesamt bekannt gewesen. Etwas Neues habe sich nicht ergeben.
Bleibt der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Zentrale Frage ist hier, ob die Umwelthilfe mit dem Geld, das sie durch ihre Abmahn- und Klageaktivitäten erwirtschaftet, andere Bereiche ihrer Arbeit querfinanzieren darf. 2015 wurden von den eingenommenen knapp 2,5 Millionen Euro beispielsweise nur etwa 1,5 Millionen Euro für die Marktüberwachung ausgegeben. Nach Abzug von Fixkosten blieb ein Überschuss von mehr als 420 000 Euro. Laut Umwelthilfe fließen solche Überschüsse ausschließlich in "Verbraucherinformation und -beratung".
Die Gegenseite zieht das in Zweifel. Das Geld fließe auch in politische Kampagnen außerhalb der Zwecke des Verbandes, sagte die Anwältin des Autohauses, Brunhilde Ackermann. Kloz wirft der DUH außerdem vor, in Gerichtsverfahren überhöhte Streitwerte anzusetzen. Die beiden Geschäftsführer bezögen stattliche Gehälter.
Die Richter scheinen hier allerdings keine Probleme zu sehen. Dass Gewinne erzielt werden, sei für sich allein noch kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten, sagte Koch. Er deutete aber auch an, dass sich die Zivilgerichte im Prozess nicht mit allen Einwänden auseinandersetzen könnten. Wofür die Umwelthilfe ihre Mittel verwende, sei wohl eher vom Bundesamt für Justiz zu prüfen. Nach Darstellung des Anwalts der Umwelthilfe, Norbert Tretter, hat die DUH die Überschüsse vor allem in Aufklärungskampagnen gesteckt, etwa zur Stickoxid-Belastung. Das sei nicht sachfremd.
Anwalt Roland Demleitner, der die DUH in den Vorinstanzen vertreten hat, hält die Angriffe auf die Umwelthilfe für politisch motiviert. "Es passt einfach einigen Leuten in diesem Land nicht, dass es Organisationen der Zivilgesellschaft gibt, die geltendes Recht durchsetzen", sagte er. "Von sauberer Luft profitieren wir alle." Auf die Vorschriften zu pochen, sei daher "natürlich rechtmäßig".
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