
Frage des Tages Die Sache mit der Räumungsklage
Ein Mieter darf eine Wohnung, die er zu Wohnzwecken angemietet hat, nicht gewerblich nutzen. Das teilt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit und verweist dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München. 11.02.2019