Eigener Inhalt Vom Sterben und Sterben lassen: Der Tod als Behördenakt
Eines ist sicher: Sterben müssen alle einmal. Viele schwer und unheilbar Erkrankte wollen aber nicht auf den Tod warten. Sie wollen ihrem Leben ein Ende setzen, oft mit ärztlicher Begleitung. Aus diesem vertrauensvollen Weg in den frei gewählten Tod macht ein Gerichtsurteil eine Behördensache. Die Debatte über die Sterbehilfe ist wieder eröffnet. 23.11.2017