Oberverwaltungsgericht Münster Nicht essbare Wursthüllen gehören bei Leberwurst zur Füllmenge
Nicht essbare Wursthüllen sowie die zugehörigen Wurstendenabbinder zum Verschließen der Hüllen gehören bei fertigverpackten Leberwürsten einem Gerichtsurteil zufolge zur Füllmenge. 24.05.2024