Seßlach - Entscheidend ist, dass in einer Gemeinde mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Im Landkreis Coburg betrifft dies allein Seßlach mit seinen 17 Stadtteilen. "Ob ein Arbeitnehmer an Mariä Himmelfahrt frei hat, hängt nicht zuerst vom Sitz seines Arbeitgebers ab, sondern von dem Ort, wo die Arbeit an diesem Tag verrichtet wird", erläutert Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht und Steuern der IHK zu Coburg. Als Arbeitsort gelten also sowohl der Sitz einer Firma als auch Niederlassungen und gebietsfremde Baustellen, an denen die Arbeitsleistung erbracht wird. Entsprechend sind in evangelisch geprägten Gemeinden Betriebe, Geschäfte und Behörden wie üblich geöffnet.