Nordhalben/Bayreuth - Dass sie den Streit verloren hat, weiß die Gemeinde Nordhalben nun. Warum, noch nicht. Die Kommune wollte sich mit der Reaktivierung zweier Trinkwasserquellen Hermesgrün 1a und 1b ihre Wasserversorgung breiter aufstellen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth sieht jedoch die rechtlichen Grundlagen dafür als nicht erfüllt an. Das Wasserrecht aus dem Jahr 1919, auf das sich die Kommune berufen hat, gilt nach Ansicht der Richter nicht mehr (die Neue Presse berichtete).