Lichtenfels Corona: Lichtenfels überschreitet Grenzwert von 35

Die verschärfte Maskenpflicht in Risikogebieten wird von einer großen Mehrheit unterstützt. Foto: Arne Dedert/dpa

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Lichtenfels ist über den bayerischen Signalwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner gestiegen. Folgende Einschränkungen gelten ab Mitternacht.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Lichtenfels - Bayerische Corona-Ampel steht im Landkreis Lichtenfels jetzt auf gelb. Die 7-Tage-Inzidenz von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner wurde überschritten. Das hat das Landratsamte Lichtenfels am Sonntag mitgeteilt. Der Inzidenz-Wert soll gestern bei 35,9 gelegen haben. Das hat zur Folge, dass eine Reihe von Schutzmaßnahmen ab heute, Montag, in Kraft treten.

Wie das Landratsamt weiter schreibt, sieht die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, dass die Maskenpflicht für folgende Orte und Veranstaltung gilt:

• in öffentlichen Gebäuden

• in Freizeiteinrichtungen

• in Kulturstätten

• bei Tagungen und Kongressen

• in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos

• bei sportlichen Veranstaltungen

Auch in Schulen ab der Jahrgangsstufe fünf besteht Maskenpflicht am Platz. Kindergärten wurden vom Gesundheitsamt auch auf die Stufe "gelb" gestellt (z.B. Mund-Nasen-Bedeckung für das Personal, feste Gruppen).

Für die Gastronomen im Landkreis Lichtenfels bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase "gelb" der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 23 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden.

Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal zehn Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie.

Abhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet der Landkreis Lichtenfels über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und über den dortigen Konsum von Alkohol. Aktuell sind derartige Beschränkungen nicht vorgesehen.

Das Landratsamt weist ferner darauf hin, dass die Beschränkungen erst dann wieder entfallen, wenn der Landkreis Lichtenfels sechs Tage lang unter einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

"Wir alle haben es nun selbst in der Hand! Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen der Stufe "Gelb". Beim Überschreiten des Schwellenwertes von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, werden diese Beschränkungen noch einmal verschärft", erläutert Landrat Christian Meißner die neuen Reglungen, die ab sofort für den Landkreis Lichtenfels gelten.

Autor

Bilder