• bei Tagungen und Kongressen
• in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos
• bei sportlichen Veranstaltungen
Auch in Schulen ab der Jahrgangsstufe fünf besteht Maskenpflicht am Platz. Kindergärten wurden vom Gesundheitsamt auch auf die Stufe "gelb" gestellt (z.B. Mund-Nasen-Bedeckung für das Personal, feste Gruppen).
Für die Gastronomen im Landkreis Lichtenfels bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase "gelb" der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 23 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden.
Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal zehn Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie.
Abhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet der Landkreis Lichtenfels über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und über den dortigen Konsum von Alkohol. Aktuell sind derartige Beschränkungen nicht vorgesehen.
Das Landratsamt weist ferner darauf hin, dass die Beschränkungen erst dann wieder entfallen, wenn der Landkreis Lichtenfels sechs Tage lang unter einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
"Wir alle haben es nun selbst in der Hand! Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen der Stufe "Gelb". Beim Überschreiten des Schwellenwertes von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, werden diese Beschränkungen noch einmal verschärft", erläutert Landrat Christian Meißner die neuen Reglungen, die ab sofort für den Landkreis Lichtenfels gelten.