Coburg Corona-Ampel im Kreis Coburg nun rot - Werte steigen weiter

Eine Zelle (rot) mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2, gelb) infiziert. Foto: Niaid/Europa Press/dpa

Das RKI meldet eine 7-Tage-Inzidenz von 58,8 für den Landkreis und 58,4 für die Stadt Coburg. Landrat Straubel: "Nur gemeinsam können wir Infektionsketten unterbrechen."

 
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Coburg - Für Stadt und Landkreis Coburg gilt seit Sonntag die Corona-Warnstufe Rot auch offiziell. Wie das Landratsamt mitteilt, lag der Inzidenzwert am Samstag um 16 Uhr mit 45 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen hochgerechnet auf 100 000 Einwohner bei 51,87. Dabei geht die Tendenz weiter nach oben. Das Robert-Koch-Institut meldete um 0 Uhr einen Wert von 58,8 für den Landkreis und 58,4 für die Stadt. Im Landkreis Lichtenfels liegt er sogar bei 89,9.

Maskenpflicht an Schulen

Die Maskenpflicht an Schulen aller Jahrgangsstufen, auch am Platz, wurde vom Bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege mit der jüngsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die den Inzidenzwert von 50 überschritten haben, angeordnet und ist damit auch rechtlich geltend. Darauf verweist das Landratsamt Coburg in einer Pressemitteilung vom Sonntag. Diejenigen Landkreise oder kreisfreien Städte, die von dieser Anordnung durch eine eigens erlassene Anordnung abweichen, müssten diese begründen. Ohne eine tragfähige Begründung sei ein Abweichen von der Maskenpflicht in Schulen nicht rechtens. Hintergrund der Pressemitteilung des Coburger Landratsamtes ist offenbar eine Entscheidung des Lichtenfelser Landrates Christian Meißner, der am Freitag die Maskenpflicht für Grundschulen aufgehoben hatte.

Deshalb weist das Landratsamt Coburg noch einmal eindrücklich auf die jetzt geltenden Regeln hin. Von Montag an gilt an allen Schulen und in sämtlichen Jahrgangsstufen Maskenpflicht (siehe Infokasten). Und zwar auch am Platz. Der Mund-Nasen-Schutz muss auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden getragen werden. Das gleiche gilt im Büro, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann sowie im Theater, im Kino und für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

Der Kontakt zu anderen Personen beschränkt sich im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen. In Gaststätten ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens untersagt. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden.

Appell des Landrats

Landrat Sebastian Straubel bittet dringend um Einhaltung dieser Regeln. "Das Infektionsgeschehen erfordert weiterhin eine hohe Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam können wir Infektionsketten unterbrechen und das Virus eindämmen", wird er in einer Pressemitteilung zitiert. Straubel: " Seien Sie vorsichtig, halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygieneregeln, tragen Sie wenn möglich Mundschutz und überdenken Sie bitte bei jeder Tätigkeit, bei der Sie Kontakt zu mehreren Personen haben, ob diese wirklich dringend erforderlich ist".

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