Steinbach am Wald Duschen wird in Steinbach teurer

Heike Schülein
Jeder Tropfen ist wertvoll - und künftig teurer. Der Gemeinderat Steinbach am Wald hat eine bereits erwartete Erhöhung der Gebühren ab 2021 beschlossen. Foto: Patrick Pleul / dpa Quelle: Unbekannt

Zuletzt war es für die Gemeinde ein reines Drauflegegeschäft. Nun wird man die Bürger früher als geplant verstärkt zur Kasse bitten. Wasser kostet ab dem neuen Jahr 2,79 Euro pro Kubikmeter.

 
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Steinbach am Wald - Das Unternehmen "kommunale transparenz pro fide gmbh" führt für die Gemeinde Steinbach am Wald die Beitragskalkulation für die Bereiche Wasser und Abwasser durch. Nach einer kompletten Grundlagenkalkulation im Jahr 2017 wurden zum 1. Januar 2018 die Gebühren für beide Bereiche neu festgesetzt. Man verständigte sich damals auf einen Kalkulationszeitraum von 2018 bis 2021. Die Fortschreibung der tatsächlichen Ist-Zahlen erfolgt jährlich nach Erstellung der Jahresrechnung.

Gemeinderat in Kürze

Das Gremium fasste in nicht öffentlicher Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Grundstücke und Gebäude der Kindergärten Windheim, Buchbach und Steinbach.

Coronabedingt wird es heuer keine Bürgerversammlung in Steinbach geben. Stattdessen wird im Mitteilungsblatt ein ausführlicher Jahresbericht veröffentlicht.


"Im aktuellen Haushaltsjahr 2020 ist zu erkennen, dass mit den geplanten Zahlen aus 2017 bei Fortführung des Kalkulationszeitraums bereits jetzt ein Defizit entstehen wird, sodass die Gebühr für das Abwasser zum Ende des Kalkulationszeitraums bei 3,73 Euro je Kubikmeter liegt und beim Wasser bei 2,91 Euro je Kubikmeter, zuzüglich Mehrwertsteuer", erklärte Bürgermeister Thomas Löffler (CSU). Bei den Wassergebühren geht es ausschließlich um den Ort Steinbach am Wald; die Ortsteile werden von der Frankenwaldgruppe versorgt. Der Bereich Kanal liegt komplett im Aufgabengebiet der Gemeinde. In der Sitzung vom Finanz- und Haushaltausschuss am 15. Oktober (die NP berichtete) hatte Michael Moritz vom Unternehmen die aktuelle Kalkulation vorgestellt, die neu berechneten Gebühren erläutert und auch die Unterschiede zwischen einer Übernahme und Ausgliederung der bisherigen Fehlbeträge dargelegt.

Wie von dem Mitarbeiter empfohlen, beschloss das Gremium den Abbruch des aktuellen Kalkulationszeitraums zum Ende dieses Jahres sowie den Beginn eines neuen Kalkulationszeitraums über drei Jahre. Die Verluste aus dem vorausgegangenen Kalkulationszeitraum werden nicht übertragen. Die Verbrauchsgebühr für Wasser wird auf 2,79 Euro pro Kubikmeter erhöht, während die Gebühr für Abwasser stabil bei 3,14 Euro pro Kubikmeter bleibt. Auch die Grundgebühren bleiben jeweils gleich. Die Änderungssatzung wurde erlassen.

Neuerlassen wurde auch die vom 5. November 2013 datierte Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen. Darin wurde das vom Bayerischen Gemeindetag den aktuellen Gegebenheiten angepasste Muster eingearbeitet sowie - zusätzlich - Vorgaben zum Blumenschmuck bei der Urnenwand und zur Pflege der Grabzwischenräume. Die wichtigsten neuen Bestimmungen werden im Mitteilungsblatt abgedruckt. Zudem finden sich die Satzung, Kosten für die Bestattungsformen und mehr auf der Gemeinde-Homepage. Werner Fehn (SPD) monierte die dringend notwendige Reinigung des Friedhofkreuzes.

"Der Bauboom in der Gemeinde geht weiter", freute er sich über die ungebrochen hohe Nahefrage nach Bauplätzen. Grünes Licht gab es für die Bauanträge zum Neubau einer Garage mit Balkon in der Rothenkirchener Straße 8 in Buchbach, zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Berliner Straße 18 in Windheim, zum Wohnhausumbau in der Schulstraße 17 in Windheim sowie zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Kehlbach, nähe Birkenweg.

Ebenfalls beschlossen wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das allgemeine Wohnbaugebiet "Aubachtal" in Buchbach. Am Ortausgang Richtung Rothenkirchen besteht eine Bebauung südwestlich der Rothenkirchener Straße. Dort vorgelagert, könnten nunmehr vier Bauparzellen entstehen. Eine konkrete Bauvoranfrage liegt bereits vor. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde gebilligt.

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