20-Jähriger teilt Hitlerbildchen Geschichtsstunde im Gerichtssaal

Martin Schweiger
Weil er ein Bild mit Adolf Hitler, der sich über eine „zu hohe Gasrechnung beklagt“ Foto: picture alliance/dpa/Foto: Arne Dedert/dpa

Ein 20-Jähriger musste sich nun wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Er hatte ein „Witzbildchen“ mit dem Konterfei Adolf Hitlers in einer WhatsApp-Gruppe geteilt.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Mit ein paar Klicks auf seinem Handy hat ein damals 18-Jähriger aus dem Steigerwald ein Bild in eine WhatsApp-Gruppe weitergeleitet. Dass er deswegen fast zwei Jahre später auf der Anklagebank des Amtsgerichts landet, hat er damals nicht geahnt. Denn bei dem Bild handelte es sich um Adolf Hitler, der sich über eine hohe Gasrechnung aufregt. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erfüllte der Jugendliche damit den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Verteidiger Joachim Voigt aus Bamberg nahm seinen Mandanten in Schutz. Der habe sich keine Gedanken darüber gemacht, dass er eine Straftat begehen könnte. Er sei kein Rechtsradikaler. Der nicht vorbestrafte Angeklagte bedauerte seine Tat. „Es kommt nicht mehr vor“, beteuerte er.

Auf die Schliche kam ihm die Kriminalpolizei in Bamberg, die im Zuge ihrer Ermittlungen wegen Kinderpornografie auch die WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Polizei-Warngruppe“ mit 179 Personen überprüfte. Die Ermittler entdeckten in der Gruppe mehrere rechtsradikale Inhalte wie Hakenkreuze oder Hitler-Bilder und leiteten mehrere Strafverfahren ein.

Laut Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich hat den Angeklagten die Trennung seiner Eltern stark belastet. Er habe zwei Ausbildungen abgebrochen. Eine vom Vorsitzenden vorgeschlagene Einstellung wollte die Anklagevertreterin nicht mitmachen. Der Angeklagte solle 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und sich eine Arbeitsstelle suchen, forderte sie. Diesen Antrag bezeichnete der Verteidiger als „absurd“. Er empfahl, die „Kirche im Dorf zu lassen“. Die Tat sei im untersten Bereich und lange her. Zudem fehle seinem Mandanten das Geschichtswissen.

Dies sah der Vorsitzende Richter Christoph Gillot ähnlich. Er folgte dem Antrage des Verteidigers und erteilte dem Angeklagten die Weisung, sich über das Jobcenter um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu bemühen und darüber hinaus das KZ Buchenwald zu besuchen. Das Geschichtswissen des Angeklagten frischte er per Kurz-Information auf: Das Naziregime habe sechs Millionen jüdische Mitbürger getötet. Menschen wie du und ich seien wie Objekte behandelt worden. „Darüber macht man keine Witze. Das ist strafbar“, redete er dem 20-Jährigen ins Gewissen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Bilder