München/Bonn - Nach der Münchner Staatsanwaltschaft geht nun auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen den Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck vor. Der mit Insolvenz und Steuerermittlungen kämpfende Gastronom hat seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, hat die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Das teilte das BFJ auf Anfrage mit. Schuhbecks Sprecher ließ eine Anfrage zu den Verfahren zunächst unbeantwortet.