Der wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck geht gegen das Urteil des Landgerichts München I in Revision. Mit dem Einlegen der Rechtsmittel wolle Schuhbeck die Möglichkeit wahrnehmen, die ihm vorgeworfene Steuerhinterziehung sowie die Erwägungen zur Strafzumessung auf Basis des schriftlichen Urteils nachvollziehen zu können, teilten seine Anwälte am Donnerstag mit.