Amtsgericht Haßfurt Schwindel mit gefälschten Rezepten fliegt auf

Martin Schweiger
Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den 38-Jährigen wegen Urkundenfälschung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Foto: picture alliance / dpa/David Ebener

Das erlebt ein Richter auch nicht alle Tage: Der Angeklagte möchte lieber ins Gefängnis als eine Bewährungsstrafe. Vor allem aber möchte er nun endlich seine Sucht bekämpfen.

 
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Haßfurt/ Hofheim - Zwei gefälschte Rezepte hat ein 38-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis über den Messenger-Dienst „Telegram“ im Internet bestellt. Doch als er die Rezepte in einer Apotheke in Hofheim vorlegte, erhielt er die gewünschten Tabletten nicht. Denn einer aufmerksamen Apothekerin kamen die Rezepte spanisch vor. Erstens waren sie laut dem aufgedruckten Datum mehrere Monate alt. Zweitens war die übliche Namensreihenfolge verdreht, da erst Vorname und dann Nachname statt umgekehrt auf den Rezepten gedruckt war. Zudem ist der Kunde ein ehemaliger Drogenkonsument, der das Medikament „Subotex“ als Drogenersatz nimmt und daher die angegebenen Medikamente nicht zusätzlich erhalten darf. Der Schwindel flog daher schnell auf.

Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den 38-Jährigen wegen Urkundenfälschung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Auflage muss er unter anderem seine Depression therapieren lassen.

Das Urteil passte dem Angeklagten jedoch nicht. „Ich ziehe Gefängnis dieser Strafe vor“, ließ er nach der Urteilsverkündung das Gericht wissen. Und das, obwohl er eine Gefängniszelle schon von innen kennt: Von 2014 bis 2017 saß er nach eigenen Angaben bereits hinter schwedischen Gardinen. Zehn Einträge stehen in seinem Bundeszentralregisterauszug, zumeist Drogendelikte und Körperverletzungen. Auch einschlägig vorbestraft ist er bereits: Denn ebenfalls via „Telegram“ hat er für sich und einen Freund gefälschte Führerscheine besorgt. Dafür wurde er vom Amtsgericht im Februar letzten Jahres zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt.

Auf der Anklagebank gab er zu, die Rezepte illegal gekauft zu haben. Das vermeintlich verschriebene Tilidin gehört zu den Opioiden und wirkt laut Hersteller wie Morphin. Es hat auch Einfluss auf die Stimmungslage und Psyche. Bei dem zweiten Mittel handelt es sich um Diazepam, das beruhigend wirkt. Die Rezepte habe er per Post bekommen. „Ich hatte das Verlangen, mich abzuschießen“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Seit zehn Jahren nehme er kein Heroin mehr. Der Suchtdruck sei wieder da gewesen. Er habe keine Arbeit, keinen Führerschein und sei einsam. Daher habe er Depressionen.

Die gefälschten Rezepte wären in einer anderen Apotheke, in der der Angeklagte unbekannt sei, wohl nicht aufgefallen, sagte die Haus-Apothekerin des Angeklagten vor Gericht. Denn sie habe gewusst, dass der Angeklagte ein Medikament zur Substitution nehme. Auch die Staatsanwältin hatte eine viermonatige Bewährungsstrafe plus Therapie als Auflage gefordert. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, stellte keinen Antrag. Er entschuldigte sich und wünschte sich Hilfe. „Es wäre schön, wenn ich wieder im Leben wäre“, sagte er.

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