Bad Rodach - Noch in diesem Jahr könnte es wieder Badekuren auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen geben. Das Bundeskabinett hat kurz vor Weihnachten beschlossen, dass ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt werden. Dies bedeutet, dass Badekuren außerhalb von Kliniken, die für das Thermalbad Rodach sowie in der Folge für Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Physiotherapeuten und den Tourismus eine wesentliche Einnahmequelle waren, wieder eine Kassenleistung werden. Bürgermeister Tobias Ehrlicher spricht von einer „sehr positiven Nachricht“. Lutz Lange, Geschäftsführer der Bad Rodacher Bäder GmbH, nennt die Entscheidung einen „Fünfer im Lotto“. Das Unternehmen ist Betriebsführer der Therme.