Bamberg/Berlin Tönnies schließt Standort in Oberfranken

Nach dem Corona-Ausbruch in NRW müssen zwei bayerische Schlachthöfe dichtmachen. Der Fall löst grundsätzliche Kritik am Agieren der Schlachtbetriebe aus.

 
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Bamberg/Berlin - Nach dem Corona-Ausbruch beim Schlachtbetrieb Tönnies in Nordrhein-Westfalen werden in den bayerischen Niederlassungen vorerst keine Tiere mehr geschlachtet. "Unser Kühlhaus ist voll. Wir müssen die Tiere erst zerlegen, bevor wir wieder schlachten können", sagte ein Unternehmenssprecher am Montag. Eine Corona-Infektion sei nicht der Grund. Betroffen sind die Standorte in Bamberg und in Kempten im Allgäu.

Normalerweise würden die Rinder in Bayern geschlachtet und erst in der Fleischfabrik im westfälischen Rheda-Wiedenbrück zerlegt, erklärte der Sprecher. Nachdem mehr als 1300 Mitarbeiter im Stammwerk positiv auf das Coronavirus getestet worden waren, wurde die Produktion dort vorerst für 14 Tage gestoppt. Wann Tönnies in Bayern wieder schlachtet, stehe noch nicht fest. Diese Woche halte er aber nicht für realistisch, so der Sprecher.

Nach dem großen Corona-Ausbruch beim Branchenriesen Tönnies geraten das Unternehmen und die ganze Schlachtindustrie immer stärker unter Druck. In der Region um Gütersloh rückt ein Lockdown in greifbare Nähe. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) brachte am Montag angesichts der Masseninfektionen im Fleischwerk von Tönnies in Westfalen eine mögliche Haftung für Schäden auch im Umkreis ins Gespräch. Heil sagte in der ARD mit Blick auf den Fall Tönnies: "Ich glaube, dass wir prüfen müssen, welche zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten es gibt in diesem Bereich." Es entstünden erhebliche Kosten für Gesundheitsbehandlungen, "aber auch für das, was da in der Region los ist". Er erwarte von dem Unternehmen, "dass alles getan wird, um den Schaden zu begrenzen, um tatsächlich auch einzustehen für das, was da angerichtet wurde". Als Konsequenz bereits aus früheren Corona-Ausbrüchen in der Branche hatte das Kabinett Ende Mai Neuregelungen beschlossen. Kernpunkt ist ein Verbot von Werkverträgen. Das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch soll ab 1. Januar 2021 nur noch mit Arbeitern des eigenen Betriebes zulässig sein. dpa

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