Bayreuth - Seit 1. Januar können Wohneigentümer 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen in selbst genutzten Immobilien von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen lassen. Darauf weist die Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken in einer Mitteilung hin. Demnach können Eigentümer so eine Investitionssumme bis maximal 200 000 Euro geltend machen, sodass sich die Steuerschuld um bis zu 40 000 Euro mindert - verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren.