In Einbahnstraßen ist es nach einem höchstrichterlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verboten, rückwärts entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren. Lediglich (unmittelbares) Rückwärtseinparken („Rangieren“) ist ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße erlaubt, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht.
BGH-Urteil Rückwärtsfahren in Einbahnstraße entgegen Fahrtrichtung verboten
dpa 23.11.2023 - 11:02 Uhr
red/