Die Arbeiterwohlfahrt Bayern bewertete den Beschluss als Widerspruch zum geplanten Aktionsplan Queer: "Wir finden, jede*r soll sich selbst für oder gegen Gendern entscheiden können", teilte der Verband schriftlich mit. Eine "vielfaltssensible Sprache" sei aber wichtig, damit sich alle Menschen angesprochen fühlten, und bekannt sei, dass Sprache Denkmuster präge und Stereotype aufbrechen könne.
In der Praxis müssen sich kommunale Behörden aber nicht an die neuen Vorgaben halten, wie auch Herrmann einräumte. Er gehe aber von einer Signalwirkung aus, wenn der Freistaat hier derart vorangehe. Welche Konsequenzen etwa Lehrern drohen, wenn sie sich nicht an die Regelungen halten, erklärte er nicht. Auf Nachfrage sagte Herrmann, das Verbot sei nun als Standard festgeschrieben. Ob es in fünf oder zehn Jahren eine andere Regelung brauche, werde man sehen. Man könne auch ohne Sonderzeichen geschlechtergerecht schreiben.
"Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen", betonte Herrmann. Im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben an Eltern, der kompletten internen Kommunikation und im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, "die wir mit Augenmaß verfolgen". Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.