Bluttat in Lichtenfels Prozessauftakt am Landgericht Coburg

Das Tötungsdelikt in einem Blumenladen machte im März überregional Schlagzeilen: Am Dienstagmorgen hat der Mordprozess gegen den heute 18 Jahre alten Tatverdächtigen begonnen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Angesetzt sind zunächst sieben Verhandlungstage – allerdings hat der Verteidiger des Angeklagten ein „weitgehendes Geständnis“ seines Mandanten angekündigt. Foto: Michael von Aichberger/Neue Presse

Das Tötungsdelikt hatte in und um Lichtenfels für Bestürzung gesorgt und überregional Schlagzeilen produziert: Am Abend des 10. März vergangenen Jahres, einem Freitag, entdeckten Passanten die Leiche der damals 50-jährigen Beatrix G. in einem Blumenladen im Zentrum der Korbstadt. Gut zwei Wochen später nahm die Polizei einen 17 Jahre alten Gymnasiasten fest, der seitdem in Untersuchungshaft sitzt.

Nach der Werbung weiterlesen

An diesem Dienstagmorgen hat am Landgericht Coburg der Prozess gegen den inzwischen 18-Jährigen begonnen. Da der Angeklagte zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch minderjährig war, wird die Hauptverhandlung vor der Ersten Großen Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Fotos aus dem Gerichtssaal waren zu Prozessauftakt gleichwohl erlaubt, den Tatverdächtigen bekamen die zahlreich erschienenen Pressevertreter dabei jedoch nicht zu sehen.

Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit Raub. Der zu diesem Zeitpunkt 17-Jährige soll demnach im März 2023 beschlossen haben, ein Geschäft im etwa 20.000 Einwohner zählenden Lichtenfels zu überfallen, um so an die Tageseinnahmen zu kommen. An besagtem Abend soll er schließlich den Blumenladen am Unteren Tor betreten und daraufhin mit einem Küchenmesser mehrfach auf die Floristin eingestochen haben. Die Beute aus der Kasse betrug angeblich keine 300 Euro; der Tatverdächtige brauchte das Geld dem Vernehmen nach für einen Angelkurs.

Im April fanden Ermittler die mutmaßliche Tatwaffe und DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort. Der heute 18-Jährige hat bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Allerdings kündigte dessen Verteidiger unlängst ein „weitgehendes Geständnis“ seines Mandanten an – der zunächst auf sieben Verhandlungstage angesetzte Prozess könnte sich entsprechend verkürzen.

Informiert wird die Öffentlichkeit über den Fortgang der Hauptverhandlung durch den Pressesprecher der örtlichen Justiz.