Angedacht ist in Haßlach eine PV-Anlage auf rund 13 Hektar. Der genaue Standort kann erst im Zuge einer Bauleitplanung durch Einholung verschiedener Gutachten bestimmt werden. Keineswegs werde man die komplette Potenzialfläche zubauen. Für die Bauleitplanung wähle man den Bereich immer größer, da im laufenden Verfahren keine neuen Flächen mehr dazu genommen werden könnten.
Stadt hat Planungshoheit
„Es ist noch nichts in Stein gemeißelt“, betonte auch der Bürgermeister. Die Entscheidung darüber obliege auch nicht der Versammlung, sondern – aufgrund der Tragweite des Projekts – der gesamten Bevölkerung. Daher werde man eine Meinungsumfrage starten und hierfür den Bürgern ein Faltblatt mit den wichtigsten Infos an die Hand geben. „Die Stadt hat die alleinige Planungshoheit über das Projekt, vom Anfang bis zum Ende“, versicherte er. An dem Tag wolle man ein erstes Stimmungsbild einholen, ob man das Projekt weiterverfolge.
In der Diskussion wurde bezweifelt, ob Haßlach aufgrund seiner Lage für Photovoltaik geeignet sei. Laut dem Projektleiter produzierten PV-Anlagen am meisten bei sonnigem und gleichzeitig kaltem Wetter. Von daher mache dies zu anderen Regionen keinen großen Unterschied. Des Weiteren kam die Frage auf, wer die Kosten für einen Rückbau trage. Der Pachtvertrag laufe – so Ebertz – über 30 Jahre, so lange habe man auch Leistungsgarantie auf die Module. Die tatsächliche Laufzeit sei wesentlich länger. Für einen Rückbau hinterlege man eine Rückbaubürgschaft von 10 000 Euro pro Hektar. Bemängelt wurde, dass sich aktuell noch keine PV-Anlagen auf Dächern städtischer Gebäude befinden. Bei den Bestandsgebäuden sprächen, so der Bürgermeister, oftmals statische Gründe dagegen. Zudem fielen bestimmte Bereiche wie die Teuschnitz Aue, das Landschaftsschutzgebiet wird, oder auch das Gewerbegebiet weg. Aber bei jedem neuen Bauvorhaben prüfe man, ob Photovoltaik möglich sei.
Votum für das Projekt
Bei der Abstimmung ergab sich ein eindeutiges Votum für das Projekt. Als nächster Schritt folgt das Genehmigungsverfahren mit Einholung verschiedener Gutachten. Im Idealfall erhält man im Herbst/Winter 2023 die Baugenehmigung, der Bau könnte im Frühjahr 2024 starten. Bürgerstrom könnte ab etwa Mitte 2024 fließen, nachdem im Februar 2024 noch das Umspannwerk errichtet werden muss.
Im Februar/März 2023 soll eine nächste Bürgerversammlung in Haßlach mit dem Themenschwerpunkt Dorferneuerung stattfinden.