Leipzig/Regnitzlosau - Der Freistaat Bayern hat die Immobilie eines Neonazi-Treffs in Oberfranken zu Unrecht beschlagnahmt. Die Beschlagnahmung im Zuge des Verbots eines rechtsextremistischen Vereins im Jahr 2014 sei rechtswidrig gewesen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) und wies eine Revision des Freistaates Bayern zurück.