1470 legten die Bäcker der Stadt ihre neue Zunftordnung vor, "auch der Stadt Coburg zu Nutz und Fromm". Darin war festgelegt und wurde nun bestätigt, dass im Bäckerhandwerk nur arbeiten dürfe, wer Bürger dieser Stadt und ehelich geboren worden sei und über einen guten Leumund verfüge. wer hier Meister werden sollte, der habe der Stadt und der Zunft jeweils einen Gulden zu zahlen und zwei Pfund Wachs zu geben. Nur zwei Pfund Wachs hatten zu entrichten ein Bäckergesell ("Bäckerknecht"), der von auswärts nach Coburg gekommen war und nun die Witwe eines Bäckermeisters oder eine Bäckerstochter heiratete sowie der Sohn eines Bäckermeisters als Nachfolger des Vaters. Mag heute solch eine Ordnung etwas fremd erscheinen, so war sie doch wie auch das Zunftwesen insgesamt durchaus sozial ausgerichtet. Denn zu jener Zeit und noch über Jahrhunderte hinweg gab es keine Witwenrente. Für unverheiratete junge Frauen wiederum bestand deren zukünftige Lebensabsicherung in einer Ehe, vor allem nach dem Tod des Vaters. So war durch (Wieder-) Verheiratung der weitere Lebensunterhalt gesichert.