Coburg Wenn das Internet im Homeoffice ausfällt

Die Corona-Pandemie hat Tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Homeoffice-Kräften gemacht. Was passiert eigentlich, wenn sie aufgrund von technischen Problemen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können? Foto: Sebastian Gollnow/dpa Quelle: Unbekannt

Wegen der Pandemie arbeiten viele Menschen zuhause. Wie aber ist die Rechtslage, wenn das Internet ausfällt – und die Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann?

 
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Coburg - Noch schnell eine E-Mail vom Küchentisch aus beantworten, dann zur Videokonferenz via Skype auf die Couch ins Wohnzimmer: Wegen der Coronapandemie arbeiten derzeit viele Arbeitnehmer im Homeoffice - und sind dabei auf eine stabile Internetleitung dringend angewiesen. Was aber, wenn der Netzbetreiber eine Störung meldet und das Internet großflächig ausfällt? Muss der Arbeitnehmer die Zeit des Stillstandes nun nachholen oder gar - bezahlten oder unbezahlten - Urlaub nehmen? Hat er weiterhin Anspruch auf Lohn?

Jan Hofer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Coburg, kann betroffene Arbeitnehmer beruhigen. "Dass das Internet ausfällt, zählt zum Betriebsrisiko, das grundsätzlich der Arbeitgeber trägt", erläutert er und ergänzt: "Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitsleistung ja angeboten. Dass das Internet ausfällt, dafür kann er nichts, solange er den Ausfall nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Das sehe ich ganz klar." Deshalb sei es auch nicht arbeitsrechtlich geboten, dass die Zeit, in der wegen des Ausfalls nicht gearbeitet werden kann, nachgeholt wird.

Etwas anderes gelte auch dann nicht, wenn eine Teilzeitkraft betroffen ist, die ihre Arbeitsleistung in der Regel am Vormittag erbringen - und rein theoretisch das Versäumte am Nachmittag nachholen könnte. "Ist im Arbeitsvertrag festgelegt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in der Zeit zwischen 8 Uhr morgens und zwölf Uhr mittags erbringen muss, dann kann die Arbeitszeit nicht verschoben werden, sofern der Arbeitsausfall- wie bei einer Internetstörung - nicht auf ein Verschulden des Arbeitnehmers zurückzuführen ist", stellt der Jurist klar. Ein Lohnanspruch bestehe deshalb auch weiterhin.

"Es ist ja nicht ein Problem, dass der Arbeitnehmer verursacht hat", verdeutlicht Jan Hofer und verweist beispielhaft auf den Fall, dass ein Arbeiter von einem Dritten in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und danach zeitweise arbeitsunfähig ist. "Wird der Arbeitnehmer schuldhaft von einem Dritten zusammengefahren, dann haftet der Dritte für den Lohnausfall", so der Rechtsanwalt. Diskutieren könnte man für den Fall des Internetausfalls daher, ob ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Netzbetreiber bestehe. "Rein theoretisch", betont Jan Hofer und fügt hinzu: "Ob der Anspruch dann durchsetzbar ist, beweisbar und wie es mit dem Verschulden des Netzbetreibers aussieht, das ist dann schwierig."

Um den Ausfall des Internets zu überbrücken, könnte der Arbeitnehmer jedoch grundsätzlich gehalten sein, zur Erbringung seiner Arbeitsleistung ins Büro zurückzukehren. "Es sei denn, das Recht auf Arbeit im Homeoffice ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Andernfalls hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht, im Rahmen dessen er den Arbeitsort festlegen kann. Die Grenze dieses Direktionsrechts ist natürlich die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer", erklärt Jan Hofer, der darauf verweist, dass es bisher auf Grund der Aktualität noch keine ihm bekannten Gerichtsentscheidungen zu dieser Frage gebe. "Es wäre ja denkbar, dass der Arbeitnehmer zu einer Risikogruppe gehört oder in einem Haushalt mit älteren Menschen lebt, die er durch seine Rückkehr ins Büro nicht gefährden möchte." Letztlich, so der Jurist, könne man solchen Fällen nur über Einzelfallentscheidungen gerecht werden.

Bei der HUK Coburg gab es nach Auskunft von Karin Benning aus der Abteilung Unternehmenskommunikation lediglich im Rahmen des ersten Lockdown im März Probleme mit Internetausfällen im Homeoffice. "Wir hatten fast die gesamte Belegschaft innerhalb kürzester Zeit ins Homeoffice geschickt", erinnert sie sich zurück. "Ganz vereinzelt sind damals auch Anfangsschwierigkeiten aufgetreten." Dass Mitarbeiter mit einem längeren Internetausfall konfrontiert waren, sei jedoch nur in sehr wenigen Einzelfällen vorgekommen. "Diese Fälle haben wir schnell und pragmatisch gemeinsam mit den betroffenen Kollegen gelöst", so Karin Benning. Auch derzeit arbeiten wieder mehr als 70 Prozent der Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens von zu Hause aus. Genutzt werden vorrangig private Endgeräte, aber: "Bei technischen Notfällen können wir mit Leih-Hardware aushelfen."

Für die Mitarbeiter des Coburger Entsorgungs- und Baubetriebes CEB sowie der Städtischen Überlandwerke SÜC hingegen wurde überwiegend technisches Equipment vom Arbeitgeber bereitgestellt. "Nur in ganz wenigen Fällen kommen noch private Geräte zum Einsatz", so Antje Leipold, zuständig für den Bereich Unternehmenskommunikation.

Derzeit bestehe für 150 Mitarbeiter von SÜC und CEB die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. Diese verlaufe zum Glück problemlos: "Fälle, in denen Mitarbeiter im Homeoffice durch einen Ausfall der Internetverbindung nicht weiterarbeiten konnten, sind uns bisher nicht bekannt."

Eine ähnlich positive Bilanz zieht die Haba-Firmenfamilie mit Sitz in Bad Rodach. "Diesen Fall hatten wir so bislang noch nicht", bestätigt Katharina Krappmann, Head of Corporate Communication. "Tatsächlich handhaben wir das Thema Homeoffice aktuell sehr pragmatisch, je nach aktueller Lage beziehungsweise je nach aktuellen Anforderungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, um Beruf und Familie vereinbaren zu können und uns alle bestmöglich zu schützen." Um dies zu erreichen, gelte derzeit in der Firmenfamilie eine sogenannte Wabenstruktur. "Das heißt, wir haben zwei Teams eingeteilt, die im wöchentlichen Wechsel im Büro und im Homeoffice arbeiten", heißt es aus dem Familienunternehmen. Vorteilhaft dabei sei, dass die Vielzahl der Angestellten bereits einen Laptop besitze. "Dort, wo Arbeitsmittel fehlen, reagieren wir pragmatisch. So ist es zum Beispiel jederzeit möglich, dass Mitarbeiter auch Bildschirme und ähnliches mit nach Hause nehmen können."

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