Mutmaßliches Motiv des Beschuldigten ist unklar
Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit der Sachverständigen hat der Angeklagte betont, dass die Tat „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“ sei. Nach Bewertung der Expertin könnte die Tat auch auf eine durch Alkohol ausgelöste aggressive Stimmung und Gewaltbereitschaft zurückzuführen sein, heißt es in der Mitteilung.
Die Steuerfähigkeit des Angeschuldigten war nach der vorläufigen Bewertung der Sachverständigen bei der Tat nicht erheblich beeinträchtigt.
Beim Opfer handelt es sich um einen Transmann. Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen. Die Tat hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt.