Faeser bringt Regelverschärfung ins Spiel
Bundesinnenministerin Nancy Faeser brachte eine Regelverschärfung im Bundestag ins Spiel. "In Regierung und Behörden dürfen nur Menschen arbeiten, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes agieren", sagte die SPD-Politikerin der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Der Bundestag könne seine eigenen Regeln überprüfen und Verschärfungen diskutieren. Die Regierung halte sich da wegen der Gewaltenteilung heraus. "Klar ist aber: Wir sind eine wehrhafte Demokratie und müssen alle Mechanismen nutzen, um diese vor ihren Feinden zu schützen", sagte Faeser.
Auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann forderte, das Parlament gegen rechtsextreme Umtriebe zu schützen. Die Bundestagsverwaltung müsse sich darum kümmern. Es sei an der Zeit, "sich das sehr genau anzugucken" und "mit allen Mitteln hier im Haus" dagegen vorzugehen.
Unionsfraktionschef Friedrich Merz sagte: "Ich sehe das mit größter Besorgnis." Wenn es solche Fälle gebe, müssten sie im Bundestag geklärt werden. "Dann muss auch geklärt werden, ob es eine Grundlage für eine weitere Beschäftigung hier im Haus gibt." Der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten, Alexander Dobrindt, blieb gelassen. Das sei für ihn "nicht überraschend", sagte er. "Wieso sollten sich die Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern unterscheiden?" Die AfD sei im Kern ihrer Spitze rechtsextrem. "Dass das natürlich rechtsextreme Mitarbeiter geradezu anzieht, ist die logische Konsequenz daraus."
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, reagierte empört. "Sollte sich dieser Pressebericht bewahrheiten, muss die Bundestagspräsidentin umgehend handeln", sagte der CDU-Politiker. "Es wäre ein Unding und absolut inakzeptabel, wenn die AfD Rechtsextremisten beschäftigt."
Wer in Gebäuden des Bundestages arbeitet, bekommt für den Zutritt einen Bundestagsausweis. Dieser wird auf Antrag erstellt. Laut Hausordnung des Bundestages wird eine sogenannte allgemeine Zuverlässigkeitsüberprüfung der betreffenden Person durchgeführt, wofür Polizeidatenbanken genutzt werden. Der Antrag kann abgelehnt werden, "wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen". Der Ausweis kann später aus diesen Gründen auch wieder eingezogen werden.