Seit 1. September 2022 ist es nachts rund um öffentliche Gebäude und Baudenkmäler in Deutschland weitgehend dunkel gewesen: Seitdem war die Energiespar-Verordnung der Bundesregierung in Kraft. Unter anderem besagte sie, dass solche Gebäude, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr angestrahlt werden durften. Am vergangenen Samstag ist die Verordnung ausgelaufen. Das wiederum bedeutet, dass Bauwerke wieder leuchten dürfen – auch im Landkreis Kronach.