Freistellung Vorwürfe gegen Kronacher Lehrkraft

An der Berufsfachschule für Musik (BfM) in Kronach ist eine Lehrkraft freigestellt worden. Foto: Karl-Heinz Hofmann / Archiv

Das Landratsamt bestätigt eine Freistellung an der Berufsfachschule. Ein Mediationsverfahren soll nun klären, ob ein Fehlverhalten vorlag.

 
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An der Berufsfachschule für Musik Oberfranken in Kronach ist seit den Faschingsferien eine Lehrkraft vom Dienst freigestellt. Das bestätigt auf Anfrage Landratsamtssprecher Alexander Löffler im Namen des Zweckverbands, der die Einrichtung trägt. Als Mitglieder fungieren der Bezirk Oberfranken und der Landkreis Kronach, wie Löffler betont.

„Um vorschnellen Wertungen vorzubeugen, bitten wir um Verständnis, dass wir keinen Namen nennen können“, so der Behördensprecher weiter. Auslöser für die Entscheidung, die aus einer Sorgfaltspflicht heraus gegenüber allen Beteiligten getroffen worden sei, „sind Vorwürfe, die es nun aufzuklären gilt“. Konkreter wird Löffler nicht. Nur soviel: In diesem Prozess bekomme die Lehrkraft einerseits die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. „Andererseits wurde zudem ein Mediationsverfahren eingeleitet, um potenzielle Konflikte zu lösen. Bis zur abschließenden Klärung wird die Freistellung aufrechterhalten.“

Besonderer Schultypus

Die Berufsfachschule für Musik Oberfranken in Kronach ist eine von elf bayerischen Musikfachschulen. Sie wurde 1979 etabliert. Hierfür war die ehemalige Kreisbibliothek in der Kulmbacher Straße umgebaut und eingerichtet worden. Die Sachaufwandsträgerschaft ging 1982 auf einen kommunalen Zweckverband über, dem der Bezirk Oberfranken und der Landkreis Kronach zu gleichen Teilen angehören. 1997 wurde das Ausbildungsangebot um das pädagogische Aufbaujahr erweitert, im Jahr 2021 um die Fachrichtung Volksmusik.

Die Berufsfachschule für Musik ist ein nur in Bayern anzutreffender Schultyp, der eine qualifizierte Ausbildung zum staatlich geprüften Ensembleleiter in den Fachrichtungen Klassik, Kirchenmusik, Volksmusik, Musical und Rock/Pop/Jazz anbietet. Darüber hinaus kann in einem pädagogischen Aufbaujahr eine Zusatzqualifikation erworben werden, die zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe öffentlicher Sing- und Musikschulen berechtigt.

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