Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch den Nachweis einer Masernimpfung fordern und ein Zwangsgeld androhen, wenn die Eltern den Nachweis nicht vorlegen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies Eilanträge dagegen zurück, wie es am Montag mitteilte. Es ging um eine Schülerin und zwei Schüler, die Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick besuchen.