Hain - Im März war klar: der Windpark Hain überschreitet den im Genehmigungsbescheid festgelegten Schall-Leistungspegel von 106 dB(A). Das Landratsamt hat die Betreiberfirma "SWI Windpark Hain-Ost GmbH" in Ingolstadt mit Schreiben vom 4. März aufgefordert, den Pegel auf den zulässigen Wert abzusenken. Dies könne entweder durch technische Maßnahmen (zum Beispiel die Optimierung der Anstellwinkel der Rotorblätter) oder durch eine Reduzierung der maximalen Motorgeschwindigkeit (schallreduzierter Betrieb durch "Drosselung") erfolgen. Aus dem Landratsamt hieß es, dass die SWI bis spätestens 30. Juni Zeit habe, durch Messungen einer anerkannten Messstelle nachzuweisen, dass der zulässige Schallleistungspegel von 106 dB(A) nicht mehr überschritten wird.