Hof/Coburg/Bayreuth - Wer jetzt von Reisen in Risikogebiete heimkehrt oder noch dorthin startet, geht auch ein nicht unbeträchtliches finanzielles Risiko ein. Für die Tage, die er nach der Rückkehr in häuslicher Selbstisolation verbringen muss, steht ihm keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Dies bestätigte gestern ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. Hintergrund sind Berichte über zunehmende Konflikte bei Testungen bei niedergelassenen Hausärzten. Immer öfter werden die Ärzte von Reiserückkehrern nicht nur um einen kostenlosen Corona-Test, sondern auch um eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit gebeten. Damit wollen die Patienten sich für jene Tage die Lohnfortzahlung sichern, in denen sie noch in häuslicher Selbstisolation auf ihr Testergebnis warten müssen. Sofern der Patient keine Krankheitsanzeichen zeigt, weigern sich die Ärzte jedoch, die gewünschte Bescheinigung auszustellen. "Völlig zu Recht", betonte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Berlin, "schließlich handelt es hier nicht um eine vorliegende Krankheit, sondern um ein persönliches Risiko der eigenen Lebensführung. Das muss jeder selbst tragen." Dies bedeutet, dass für die Tage bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Sollte der Test positiv ausfallen und der Arbeitnehmer sich mit Covid-19 angesteckt haben, setzt die Lohnfortzahlung nach der bisherigen Rechtslage wieder ein. Dann verfügt nämlich das örtlich zuständige Gesundheitsamt eine Quarantäne. Nach dem Infektionsschutzgesetz kann der Arbeitgeber sich den Lohn des ausfallenden Mitarbeiters vom Freistaat erstatten lassen.